Anhänger und Wohnwagen
Die Haftpflichtversicherung leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Hierunter fallen folgende Einzelleistungen:
- Prüfung der Haftungsfrage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Zahlung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, wozu gegebenfalls auch die Prozessführung einschließlich Kostenübernahme zählt.
Ist ein berechtigter Anspruch festgestellt, erstattet die Versicherung folgende Kosten
- Kosten bei Personenschäden, Fahrzeugschäden und Objektschäde, die durch das Fahrzeug des Kunden bei einem Verkehrsunfall verusacht wurden.
- Reparaturkosten, die zur Wiederherstellung des beschädigten fremden Fahrzeuges nötig sind
- Totalschäden - Der Geschädigte erhält jenen Geldbetrag, den er braucht, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen.
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