Er- und Ablebensversicherung (Lebensversicherung)
Die Er- und Ablebensversicherung eignet sich für viele Zwecke: Absicherung der Familie, Ansparen, Pensionsvorsorge oder auch als Sicherheit für die Bank.
Ein Teil der Prämie einer Er- und Ablebensversicherung wird für das Ablebensrisiko verwendet - der verbleibende Teil zum Ansparen.
Aus der gewählten Prämienhöhe und der Laufzeit ergibt sich eine Versicherungssumme für den Er- bzw. Ablebensfall. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf (Erleben) der Versicherungsdauer, wird die vertraglich garantierte Versicherungssumme sowie die bis dahin angefallenen Gewinnanteile an den oder die Begünstigten lt. festgelegtem Bezugsrecht (Überbringer der Polizze, die gesetzlichen Erben, namentliches Bezugsrecht...) ausbezahlt. Die laufenden Gewinnanteile werden jährlich mitgeteilt.












