Weitere Informationen zur Photovoltaik-Versicherung

Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung. Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, können über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert werden.

 

Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebs-schäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation kann sicherlich das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschließen. Bei Ausfall der Anlage durch einen Sachschaden kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb muss sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern. Einen umfangreichen Versicherungsschutz hierfür bietet die Elektronik- und Ertragsausfall-versicherung, denn die Wohngebäudeversicherung bietet lediglich einen eingeschränkten Versicherungsschutz.

 

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen. Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Last but not least können hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z. B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Versicherungssummen über die Betreiber-Haftpflichtversicherung abzudecken.