Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Wer eine Veranstaltung (Zeltfest, Sportwettbewerb, Kulturevent, Kinderfest, Konzert etc.) veranstaltet vergisst häufig auf Risken, die aus dieser Veranstaltung resultieren können.
Denn der Veranstalter haftet (wie auch eine Firma) für das eigene Verschulden bzw. auch das Verschulden seiner für ihn handelnden Personen (Personal, Hilfen etc.). Ein falsch verlegtes Kabel, über das jemand unglücklich stolpert, eine mangelhaft gesicherte Grube, eine schlecht gesicherte Luftburg etc. - das kann nachher alles sehr teuer werden, denn der Veranstalter haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Auch wenn Katastrophen wie das Unglück auf der LOVEPARADE in Duisburg nicht die Regel sind: selbst kleinere Veranstaltungen brauchen den entsprechenden Versicherungsschutz. Vom Kundenevent bis zum Feuerwehrfest.
Jeder Veranstalter ist daher gut beraten, zu überprüfen, ob er die Veranstalter-Haftpflicht gedeckt hat.
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Schließen Sie daher unbedingt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Diese ist relativ günstig zu bekommen. |
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